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Ja zu Efas: Reaktionen und Folgen für das System

Die Schweizer Bevölkerung hat sich für ein einheitliches, zentrales Finanzierungsmodell im Gesundheitswesen ausgesprochen. Stakeholder reagieren positiv und erwarten Erleichterungen.

Am 24. November hat die Schweizer Stimmbevölkerung für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung gestimmt. Mit 53,31 Prozent wurde die einheitliche Finanzierung der Leistungen (Efas) angenommen. Ab 1. Januar 2028 werden daher alle ambulanten und stationären Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von Krankenkassen und Kantonen nach gleichem Verteilschlüssel finanziert. Ab 2032 betrifft dies auch die Pflegeleistungen. Die Krankenkassen übernehmen damit höchstens 73,1 Prozent der Kosten, die Kantone mindestens 26,9 Prozent. Ziel von Efas war und ist es, ähnliche Anreize für Krankenkassen und Kantone zu setzen, damit diese am gleichen Strick ziehen und gleichzeitig der ambulante – und für die Gesamtheit günstigere – Bereich gestärkt wird. Bisher war die Förderung ambulanter Behandlungen sowohl für Krankenkassen als auch für die Spitäler unattraktiv, da die Kassen die Kosten allein stemmen mussten, während die Spitäler für stationäre Leistungen mehr Geld erhielten.

Indem durch Efas die Kosten ambulanter Leistungen nun nicht mehr vollständig von Kassen und Prämienzahler:innen übernommen werden, erwarten Fachleute, dass dadurch die Erhöhung der Prämien eingebremst wird. Curafutura, der Verband der Krankenversicherer CSS Versicherung, Helsana und Sanitas, spricht in einer Medienmitteilung von einem «Sieg für das Gesundheitssystem, die Patient:innen und die Prämienzahlenden». Ebenfalls positiv ist die Reaktion der H+ Die Spitäler der Schweiz, die in einer Aussendung von einem «Meilenstein auf dem Weg zur Ambulantisierung» spricht. «Für die Spitäler ist diese Reform entscheidend, um die politisch geforderte und medizinisch sinnvolle Ambulantisierung voranzutreiben, indem bestehende Fehlanreize eliminiert werden. Die einheitliche Finanzierung fördert die kostengünstigere und medizinisch sinnvolle Leistungserbringung und involviert die Kantone und Versicherungen in allen Versorgungsbereichen», heisst es in der Mitteilung der H+.

Bei der Reform hatte es grundsätzlich schon länger einen Schulterschluss zwischen den Stakeholdern des Gesundheitswesens gegeben. Die Reform wird seit vielen Jahren von unterschiedlichster Seite gefordert. Hinter der nun gefundenen Lösung stehen neben Bundesrat und Parlament zahlreiche Gesundheitsorganisationen, darunter Ärzt:innenverbände, Spitäler, Pflegeheime, Spitex-Organisationen, der Schweizerische Apothekerverband und Krankenversicherer. Die entsprechenden Verordnungsänderungen sollen 2026 respektive 2030 in die Vernehmlassung gehen. (kagr)

Quellen: BAG, Curafutura, H+

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